Unabhängige InformationStand: Juli 2026

Das neue Beitragsgesetz — einfach erklärt

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) beschlossen. Es betrifft fast alle 70+ Millionen gesetzlich Versicherten. Hier finden Sie verständlich aufbereitet, was sich ab 2027 ändert — ohne Fachchinesisch, mit Quellen.

GKV-BStabG · BT-Drs. 21/6130 · beschlossen 10.07.2026 · wesentliche Regelungen ab 01.01.2027
Kurz gesagt

Das BStabG soll die Krankenkassenbeiträge stabil halten, indem im gesamten Gesundheitswesen gespart wird. Für Versicherte heißt das konkret: Zuzahlungen für Medikamente steigen um 50 % (auf 7,50–15 €), der Zuschuss zum Zahnersatz sinkt, die beitragsfreie Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner wird stark eingeschränkt und einzelne Leistungen wie Homöopathie und Cannabisblüten fallen weg. Die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2027.

Was bedeutet das konkret für Sie?
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Alle Änderungen im Überblick

GKV-BStabG: Was sich ändert, wen es trifft, ab wann
ÄnderungWen es betrifftAb wann
Zuzahlung für Medikamente steigt von 5–10 € auf 7,50–15 €Alle gesetzlich Versicherten ab 1801.01.2027
Beitragsfreie Mitversicherung von Ehe-/Lebenspartnern eingeschränktMitversicherte Partner ohne Ausnahmetatbestand2027
Festzuschuss zum Zahnersatz sinktAlle mit anstehender Zahnersatz-Versorgung2027
Beitragsbemessungsgrenze wird 2027 einmalig um rund 300 € zusätzlich angehobenEinkommen oberhalb der Grenze + Arbeitgeber01.01.2027
Höhere Pauschalbeiträge für MinijobsArbeitgeber geringfügig Beschäftigter2027
Cannabisblüten, Homöopathie und anlassloses Hautkrebs-Screening gestrichenNutzer dieser Leistungen2027
Ausgabenbremsen bei Kliniken, Praxen und Arzneimitteln; Verwaltungskosten und Werbeausgaben der Kassen gedeckeltLeistungserbringer und Krankenkassen2027–2028

Zeitplan

10.07.2026
Bundestag und Bundesrat

Beschluss in namentlicher Abstimmung (318 Ja, 284 Nein, 4 Enthaltungen); der Bundesrat behandelte das Gesetz am selben Tag im zweiten Durchgang.

Sommer 2026
Verkündung im Bundesgesetzblatt

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

01.01.2027
Die spürbaren Änderungen starten

Höhere Zuzahlungen, abgesenkter Zahnersatz-Zuschuss, einmalige Zusatzanhebung der Beitragsbemessungsgrenze.

01.01.2028
Weitere Teile folgen

Zusätzliche Regelungen treten stufenweise in Kraft.

Was bedeutet das für Ihre Situation?

Häufige Fragen

Was ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG)?
Das BStabG ist ein Spargesetz für die gesetzliche Krankenversicherung. Es soll die Finanzierungslücke der Krankenkassen ab 2027 schließen und verhindern, dass die Zusatzbeiträge weiter steigen. Dafür werden Ausgaben bei Kliniken, Praxen, Arzneimitteln und den Kassen selbst gebremst — aber auch Versicherte werden stärker belastet, etwa durch höhere Zuzahlungen und Einschränkungen bei der Familienversicherung.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die meisten spürbaren Regelungen — etwa die höheren Zuzahlungen — gelten ab dem 1. Januar 2027, weitere Teile folgen zum 1. Januar 2028.
Steigen durch das Gesetz meine Krankenkassenbeiträge?
Das erklärte Ziel ist das Gegenteil: Die durchschnittlichen Zusatzbeiträge sollen stabil bleiben. Für Gutverdiener steigt die Belastung dennoch, weil die Beitragsbemessungsgrenze 2027 einmalig um rund 300 € zusätzlich angehoben wird. Außerdem können bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner eine eigene Beitragspflicht bekommen.
Warum wurde das Gesetz beschlossen?
Der gesetzlichen Krankenversicherung drohte für 2027 eine Finanzierungslücke von zuletzt rund 18,8 Milliarden Euro. Ohne Gegenmaßnahmen wären die Zusatzbeiträge erneut deutlich gestiegen — wie bereits in den Jahren 2024 bis 2026.
Hinweis: Diese Seite bietet eine vereinfachte, unabhängige Orientierung zum am 10.07.2026 vom Bundestag beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Einzelne Details können sich bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt und durch die Umsetzung der Krankenkassen noch präzisieren. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall erteilt Ihre Krankenkasse. Keine Rechtsberatung.