Überblick / Zuzahlungen & Medikamente

Zuzahlungen für Medikamente: Das zahlen Sie ab 2027

Die seit 2004 unveränderten Zuzahlungen werden angepasst. Was das pro Rezept und aufs Jahr gerechnet bedeutet — und warum die Zuzahlungsbefreiung jetzt wichtiger wird.

Kurz gesagt

Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Zuzahlung pro Medikament von bisher 5–10 € auf 7,50–15 € (weiterhin 10 % des Preises, nur Unter- und Obergrenze steigen um 50 %). Ihr Schutz nach oben bleibt die Belastungsgrenze: maximal 2 % des Bruttoeinkommens pro Jahr, bei chronisch Kranken 1 %.

Vorher / Nachher

Zuzahlung pro verschreibungspflichtigem Medikament
Bis 31.12.2026Ab 01.01.2027
Grundregel10 % des Abgabepreises10 % des Abgabepreises (unverändert)
Mindestens5,00 €7,50 €
Höchstens10,00 €15,00 €
Belastungsgrenze pro Jahr2 % des Bruttoeinkommens (1 % chronisch Krank)2 % / 1 % (unverändert)
Kinder unter 18befreitbefreit (unverändert)

Rechner: Ihre Zuzahlungen pro Jahr

Interaktiver Rechner
bisher (5–10 €)60–120 € künftig (7,50–15 €)90–180 €

Spannen, weil die tatsächliche Zuzahlung vom Preis des jeweiligen Medikaments abhängt (10 %, begrenzt durch Unter- und Obergrenze).

Was Sie jetzt tun können

Belege sammeln — ab dem ersten Rezept.

Quittungen aus Apotheke, Klinik und für Heilmittel aufbewahren. Nur so weisen Sie das Erreichen Ihrer Belastungsgrenze nach.

Chroniker-Status prüfen.

Bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung gilt die 1-%-Grenze. Die Bescheinigung stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aus (Muster 55).

Befreiung beantragen, sobald die Grenze erreicht ist.

Danach sind alle weiteren Zuzahlungen des Jahres für Sie kostenfrei. Bei absehbar hohen Kosten bieten viele Kassen auch eine Vorauszahlung mit sofortiger Befreiungskarte an.

Was bedeutet das konkret für Sie?
5 Fragen, 1 Minute — Ihr persönlicher Überblick zum Ausdrucken.
Betroffenheits-Check starten

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zuzahlung für Medikamente ab 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 7,50 € und höchstens 15 € pro Medikament. Bisher lag sie bei mindestens 5 und höchstens 10 € — eine Erhöhung um 50 Prozent.
Gibt es weiterhin eine Belastungsgrenze?
Ja. Zuzahlungen sind weiterhin auf 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt, bei chronisch Kranken auf 1 %. Wer die Grenze erreicht, kann sich für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreien lassen. Durch die höheren Zuzahlungen erreichen mehr Menschen diese Grenze früher — der Befreiungsantrag wird also wichtiger.
Wie beantrage ich die Zuzahlungsbefreiung?
Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege (Apotheke, Klinik, Heilmittel, Fahrtkosten) über das Kalenderjahr. Sobald Ihre individuelle Belastungsgrenze erreicht ist, stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung — die Kasse stellt dann eine Befreiungskarte für den Rest des Jahres aus. Viele Kassen bieten den Antrag online an.
Gilt die höhere Zuzahlung auch für Kinder?
Nein. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind wie bisher grundsätzlich von Zuzahlungen für Medikamente befreit.
Hinweis: Diese Seite bietet eine vereinfachte, unabhängige Orientierung zum am 10.07.2026 vom Bundestag beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Einzelne Details können sich bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt und durch die Umsetzung der Krankenkassen noch präzisieren. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall erteilt Ihre Krankenkasse. Keine Rechtsberatung.