Überblick / Familienversicherung
Familienversicherung: Wer bleibt beitragsfrei mitversichert?
Die wohl weitreichendste Änderung des Beitragsgesetzes: Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern wird stark eingeschränkt. Hier lesen Sie, wen es trifft, wer geschützt bleibt und was Sie jetzt prüfen sollten.
Ehe- und Lebenspartner können künftig nur noch in Ausnahmefällen beitragsfrei familienversichert bleiben. Beitragsfrei bleiben: Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige und Personen oberhalb der Regelaltersgrenze. Wer keine Ausnahme erfüllt, muss sich voraussichtlich selbst versichern — mit eigenem Beitrag.
Vorher / Nachher
| Bisher | Nach dem BStabG | |
|---|---|---|
| Ehe-/Lebenspartner ohne eigenes Einkommen | Beitragsfrei mitversichert | Nur noch mit Ausnahmetatbestand beitragsfrei |
| Eltern von Kindern unter 7 Jahren | Beitragsfrei mitversichert | Bleibt beitragsfrei |
| Pflegende Angehörige | Beitragsfrei mitversichert | Bleibt beitragsfrei |
| Personen über der Regelaltersgrenze | Beitragsfrei mitversichert | Bleibt beitragsfrei |
| Kinder | Beitragsfrei mitversichert | Bleibt beitragsfrei (unverändert) |
Warum diese Änderung?
Die beitragsfreie Mitversicherung von Partnern stammt aus einer Zeit, in der das Alleinverdiener-Modell die Regel war. Die Koalition begründet die Einschränkung damit, dass Erwerbsfähige ohne Sorge- oder Pflegeverantwortung einen eigenen Beitrag zur Solidargemeinschaft leisten sollen. Kritiker — darunter Sozialverbände und die Opposition — sehen darin eine Belastung von Familien und insbesondere von Frauen, die häufiger als Männer beitragsfrei mitversichert sind.
Was Sie jetzt tun können
Sind Sie über Ihre:n Partner:in mitversichert? Prüfen Sie, ob eine der Ausnahmen (Kind unter 7, Pflege eines Angehörigen, Regelaltersgrenze) auf Sie zutrifft.
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, sichert Sie das voraussichtlich ab. Ein anerkannter Pflegegrad und Ihre Eintragung als Pflegeperson bei der Pflegekasse machen den Nachweis einfach.
Fragen Sie Ihre Krankenkasse schriftlich, ab welchem Stichtag die Neuregelung für Sie umgesetzt wird und welcher Beitrag im Fall der eigenen Versicherungspflicht auf Sie zukäme.