Überblick / Familienversicherung

Familienversicherung: Wer bleibt beitragsfrei mitversichert?

Die wohl weitreichendste Änderung des Beitragsgesetzes: Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern wird stark eingeschränkt. Hier lesen Sie, wen es trifft, wer geschützt bleibt und was Sie jetzt prüfen sollten.

Kurz gesagt

Ehe- und Lebenspartner können künftig nur noch in Ausnahmefällen beitragsfrei familienversichert bleiben. Beitragsfrei bleiben: Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige und Personen oberhalb der Regelaltersgrenze. Wer keine Ausnahme erfüllt, muss sich voraussichtlich selbst versichern — mit eigenem Beitrag.

Vorher / Nachher

Beitragsfreie Familienversicherung von Ehe- und Lebenspartnern
BisherNach dem BStabG
Ehe-/Lebenspartner ohne eigenes EinkommenBeitragsfrei mitversichertNur noch mit Ausnahmetatbestand beitragsfrei
Eltern von Kindern unter 7 JahrenBeitragsfrei mitversichertBleibt beitragsfrei
Pflegende AngehörigeBeitragsfrei mitversichertBleibt beitragsfrei
Personen über der RegelaltersgrenzeBeitragsfrei mitversichertBleibt beitragsfrei
KinderBeitragsfrei mitversichertBleibt beitragsfrei (unverändert)

Warum diese Änderung?

Die beitragsfreie Mitversicherung von Partnern stammt aus einer Zeit, in der das Alleinverdiener-Modell die Regel war. Die Koalition begründet die Einschränkung damit, dass Erwerbsfähige ohne Sorge- oder Pflegeverantwortung einen eigenen Beitrag zur Solidargemeinschaft leisten sollen. Kritiker — darunter Sozialverbände und die Opposition — sehen darin eine Belastung von Familien und insbesondere von Frauen, die häufiger als Männer beitragsfrei mitversichert sind.

Was Sie jetzt tun können

Eigenen Status prüfen.

Sind Sie über Ihre:n Partner:in mitversichert? Prüfen Sie, ob eine der Ausnahmen (Kind unter 7, Pflege eines Angehörigen, Regelaltersgrenze) auf Sie zutrifft.

Pflegetätigkeit dokumentieren.

Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, sichert Sie das voraussichtlich ab. Ein anerkannter Pflegegrad und Ihre Eintragung als Pflegeperson bei der Pflegekasse machen den Nachweis einfach.

Frühzeitig mit der Kasse sprechen.

Fragen Sie Ihre Krankenkasse schriftlich, ab welchem Stichtag die Neuregelung für Sie umgesetzt wird und welcher Beitrag im Fall der eigenen Versicherungspflicht auf Sie zukäme.

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Häufige Fragen

Wird die Familienversicherung komplett abgeschafft?
Nein. Eingeschränkt wird nur die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern. Kinder bleiben grundsätzlich beitragsfrei familienversichert. Auch für Partner gibt es wichtige Ausnahmen: Wer ein Kind unter sieben Jahren erzieht, einen Angehörigen pflegt oder die Regelaltersgrenze erreicht hat, bleibt beitragsfrei mitversichert.
Bleiben Kinder beitragsfrei mitversichert?
Ja. An der beitragsfreien Familienversicherung für Kinder ändert das BStabG nichts.
Was passiert, wenn keine Ausnahme auf mich zutrifft?
Dann endet die beitragsfreie Mitversicherung über Ihren Ehe- oder Lebenspartner und Sie benötigen eine eigene Absicherung — in der Regel eine freiwillige gesetzliche Versicherung mit eigenem Beitrag. Die genaue Beitragshöhe hängt von Ihrem Einkommen ab; für Mitglieder ohne eigenes Einkommen gilt ein Mindestbeitrag. Klären Sie die Details frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse.
Ab wann gilt die Einschränkung?
Das Gesetz tritt nach der Verkündung in Kraft; die wesentlichen Regelungen greifen ab 2027. Den genauen Stichtag und die Übergangsregeln für Bestandsfälle teilt Ihnen Ihre Krankenkasse mit, sobald die Umsetzung feststeht.
Hinweis: Diese Seite bietet eine vereinfachte, unabhängige Orientierung zum am 10.07.2026 vom Bundestag beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Einzelne Details können sich bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt und durch die Umsetzung der Krankenkassen noch präzisieren. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall erteilt Ihre Krankenkasse. Keine Rechtsberatung.