Überblick / Gestrichene Leistungen
Diese Leistungen zahlt die Kasse künftig nicht mehr
Drei Leistungsbereiche fallen mit dem Beitragsgesetz aus dem GKV-Katalog. Was genau gestrichen wird, was bleibt — und welche Alternativen Betroffene haben.
Gestrichen werden: Cannabisblüten (keine GKV-Erstattung mehr), homöopathische und anthroposophische Mittel und Leistungen (auch als freiwillige Satzungsleistung der Kassen ausgeschlossen) und das anlasslose Ganzkörper-Hautkrebs-Screening. Untersuchungen bei konkretem Verdacht bleiben uneingeschränkt Kassenleistung.
Die Streichungen im Überblick
| Leistung | Bisher | Künftig |
|---|---|---|
| Cannabisblüten auf Rezept | GKV-Erstattung möglich | Keine Erstattung mehr |
| Homöopathie / Anthroposophie | Teils als Satzungsleistung erstattet | Ausgeschlossen — auch als Satzungsleistung |
| Ganzkörper-Hautkrebs-Screening ohne Anlass | Kassenleistung (Intervall) | Entfällt; bei Verdacht weiterhin Kassenleistung |
Was Betroffene jetzt tun können
Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel das Gespräch suchen: Kommen andere Darreichungsformen oder Wirkstoffe infrage? Was kostet die Weiterführung als Selbstzahler?
Wer diese Mittel weiter nutzen möchte, zahlt künftig selbst. Manche private Zusatzversicherungen erstatten Naturheilverfahren — Konditionen vergleichen.
Veränderungen an Muttermalen (ABCDE-Regel) sind ein konkreter Anlass — dann ist die hautärztliche Abklärung weiterhin Kassenleistung. Alternativ das Screening als Selbstzahlerleistung fortführen.